Generell empfehlen wir all unseren Schülerinnen und Schülern, sich zu testen.
(Vorübergehend) Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen, sofern gewünscht:
Generell empfehlen wir all unseren Schülerinnen und Schülern, sich zu testen.
(Vorübergehend) Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen, sofern gewünscht:
Diese Befreiung ist jedoch erst dann gültig, wenn der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer das entsprechende Dokument (Impfbuch / CovPass-App / Genesenenzertifikat) vorgezeigt wurde und es vermerkt wurde.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund interner Vorgänge die (vorübergehende) Ausnahme von der Testpflicht ab Dienstag, 22. Februar, möglich ist.
Generell empfehlen wir all unseren Schülerinnen und Schülern, sich zu testen.
(Vorübergehend) Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen, sofern gewünscht: