Ausnahme von der Testpflicht

Generell empfehlen wir all unseren Schülerinnen und Schülern, sich zu testen.

(Vorübergehend) Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen, sofern gewünscht:

  • Schüler*innen, die 3x geimpft sind.
  • Schüler*innen, die genesen+geimpft sind.
  • Schüler*innen, die kürzlich genesen sind (positiver PCR-Test liegt zwischen 28-90 Tagen zurück, danach wieder Testpflicht, sofern nicht 2. gilt).
  • Schüler*innen, die kürzlich zum zweiten Mal geimpft worden sind (Impfung liegt zwischen 15 und 90 Tagen zurück, danach wieder Testpflicht).

Diese Befreiung ist jedoch erst dann gültig, wenn der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer das entsprechende Dokument (Impfbuch / CovPass-App / Genesenenzertifikat) vorgezeigt wurde und es vermerkt wurde.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund interner Vorgänge die (vorübergehende) Ausnahme von der Testpflicht ab Dienstag, 22. Februar, möglich ist.


 

Generell empfehlen wir all unseren Schülerinnen und Schülern, sich zu testen.

(Vorübergehend) Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen, sofern gewünscht: